Meerschweinchen

 

Gesetzlich vorgeschriebene Gehegegrösse: (Diese Mindestmasse stellen jedoch nur die Grenze zur Tierquälerei dar)

- Für zwei Meerschweinchen 0.5 m2, z.B. 100 cm x 50 cm (länge x breite) Für jedes weitere Meerschweinchen 0.2 m2 dazu.

- Mehrere Etagen/Stockwerke zählen hierbei nicht.

 

Empfohlene Gehegegrösse:

- Mindestens 2 m2, z.B. 200 cm x 100 cm x 30 cm (länge x breite x höhe)

 

Anzahl Tiere:

- Bei der oben genannten empfohlenen Gehegegrösse , können 2 bis 4 Meerschweinchen gehalten werden.

 

Einstreu:

- Als Einstreu dienen entstaubte Hobelspäne und darüber Stroh oder Heu.

 

Behausungen/Versteckmöglichkeiten:

- Meerschweinchen brauchen verschiedene Rückzugsmöglichkeiten (mindestens ein Häuslein pro Tier) die mit einem grossen Eingang und einem grossen Ausgang versehen sind.

 

Treppen/Etagen/Klettermöglichkeiten:

- Eine zweite Etage kann mit einer möglichst flachen Treppe verbunden werden. Besser ist jedoch eine genügend grosse Grundfläche anzubieten.

 

Laufrad:

- Meerschweinchen brauchen kein Laufrad, sondern genügend Auslauf.

 

Sandbad:

- Meerschweinchen brauchen kein Sandbad

 

Nageschutz:

- Verzichten Sie bei der Einrichtung auf Kunststoff/Plastik Zubehör. Bieten Sie den Meerschweinchen geeignete Äste zum nagen an.