Meerschweinchen
Gesetzlich vorgeschriebene Gehegegrösse: (Diese Mindestmasse stellen jedoch nur die Grenze zur Tierquälerei dar)
- Für zwei Meerschweinchen 0.5 m2, z.B. 100 cm x 50 cm (länge x breite) Für jedes weitere Meerschweinchen 0.2 m2 dazu.
- Mehrere Etagen/Stockwerke zählen hierbei nicht.
Empfohlene Gehegegrösse:
- Mindestens 2 m2, z.B. 200 cm x 100 cm x 30 cm (länge x breite x höhe)
Anzahl Tiere:
- Bei der oben genannten empfohlenen Gehegegrösse , können 2 bis 4 Meerschweinchen gehalten werden.
Einstreu:
- Als Einstreu dienen entstaubte Hobelspäne und darüber Stroh oder Heu.
Behausungen/Versteckmöglichkeiten:
- Meerschweinchen brauchen verschiedene Rückzugsmöglichkeiten (mindestens ein Häuslein pro Tier) die mit einem grossen Eingang und einem grossen Ausgang versehen sind.
Treppen/Etagen/Klettermöglichkeiten:
- Eine zweite Etage kann mit einer möglichst flachen Treppe verbunden werden. Besser ist jedoch eine genügend grosse Grundfläche anzubieten.
Laufrad:
- Meerschweinchen brauchen kein Laufrad, sondern genügend Auslauf.
Sandbad:
- Meerschweinchen brauchen kein Sandbad
Nageschutz:
- Verzichten Sie bei der Einrichtung auf Kunststoff/Plastik Zubehör. Bieten Sie den Meerschweinchen geeignete Äste zum nagen an.