Ratte
Gesetzlich vorgeschriebene Gehegegrösse: (Diese Mindestmasse stellen jedoch nur die Grenze zur Tierquälerei dar)
- 0.5 m2, z.B. 100 cm x 50 cm x 56 cm (länge x breite x mindesthöhe) für 2 bis 5 Ratten
- Mehrere Etagen/Stockwerke zählen hierbei nicht.
Empfohlene Gehegegrösse:
- Mindestens 2 m2 und eine Gehegehöhe von 200 cm, z.B. 200 cm x 100 cm x 200 cm (länge x breite x höhe) umso höher, desto besser kann das Gehege mit Klettermöglichkeiten und Zwischenböden (Etagen) ausgestattet werden.
Anzahl Tiere:
- Bei der oben genannten empfohlenen Gehegegrösse , können 3 bis 4 Ratten gehalten werden.
Einstreu:
- Als Einstreu ist Mais-Granulat oder Hanfstroh gut für die Ratten. Als Nistmaterial eignet sich z.B. unparfümiertes Toilettenpapier, Küchenpapier oder Zeitungspapier.
Behausungen/Versteckmöglichkeiten:
- Die Ratten sollen verschiedene Rückzugsmöglichkeiten haben, ein etwas grösseres Schlafhäuschen, wo sich mehrere Ratten darin aufhalten können darf nicht fehlen. Die Häuschen sollten immer einen genügend grossen Eingang und einen genügend grossen Ausgang haben.
Treppen/Etagen/Klettermöglichkeiten:
- Da Ratten gerne klettern, ist die Gehegehöhe besonders wichtig. Das Gehege sollte mit verschiedenen abwechslungsreichen Kletter- und Versteckmöglichkeiten ausgestattet sein. Achten Sie dabei auf eine maximale Absturzhöhe von 50 cm. Das Gehege muss mit mehreren Etagen ausgestattet sein.
Laufrad:
- Ratten brauchen kein Laufrad, gewähren Sie den Ratten täglich mindestens 2 Stunden Auslauf in der Wohnung.
Sandbad:
- Für Ratten eignet sich eine Buddelkiste mit z.B. spezieller Erde.
Nageschutz:
- Bei Ratten ist besonders auf den Nageschutz zu achten, Gehegebestandteile sollten leicht zu ersetzten sein (auch wegen des Urins) Ebenso sollten sie Ihre Wohnung/Zimmer für den täglichen Auslauf nagesicher gestalten. Bieten Sie den Ratten geeignete Äste/Zweige zum nagen an.